Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Köln, Innere Kanalstraße, Höhe Hornstr., Escher Straße, FR Zoobrücke. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit VDS M5 stationär digital mit Foto 69 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln übersandte Vordruck Anhörung

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