Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neuenstadt, auf der BAB 81, bei km 527,760, Würzburg -Stuttgart mit 24 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Messung mit Lasergerät PoliScan Speed ergab 124 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen

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