Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dortmund, auf der BAB 45, bei km 22,600, RF Frankfurt  begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 24 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 104 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dortmund übersandte Formular Anhörung

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