Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, im Bereich von km 92,0 Höhe Eisenbahnbrücke, in FR AD Potsdam begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 27 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed mit Beweisfoto 87 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung

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