Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 3, bei km 48,050, Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln mit 45 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 145 km/h. Beweismittel: Einseitensensor ES3.0, Film, Bild

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)übersandt.

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