Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gladbeck, A 2, km 459,839, RF Oberhausen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte VKS – Messung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 33 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 103 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandte Vordruck Anhörung

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