Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Köln, auf der BAB 3, bei km 0,80, AS Königsforst / AK Köln-Ost, Fahrtrichtung Oberhausen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 142 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 42 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär BAB – Traffistar S 330 

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stadt Köln übersandt.

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