Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Münster, auf der BAB 1, bei km 269,530, FR Bremen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor 3.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 130 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Münster übersandte Zeugenfragebogen zur Ordnungswidrigkeitenanzeige

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