In Bremen, auf der A 281, FR BAB 1, Höhe  km 15,13 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Frontfoto 72 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Bremen übersandte Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit

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