Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Dortmund, B 1, Ecke Lübkestraße ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 67 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed stationär.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Bußgeldstelle Dortmund übersandt.

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