Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamm, Zollstraße FR Süden, Höhe Wehranlage die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit PoliScan FM1 ergab 71 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Hamm übersandte Vordruck Anhörung

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