Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Dortmund, auf der BAB 44, in Höhe km 12,190, FR Dortmund ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 174 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 94 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Stadt Dortmund übersandt.

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