Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dortmund, auf der BAB 45, in Höhe km 9,5, in Fahrtrichtung Oberh. / Hann. begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 30 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Multanova 6 F digital 130 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Dortmund übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

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