Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Plettenberg-Brüninghausen, auf der B 236, vor Bahnübergang, FR Werdohl  ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 60 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Bußgeldstelle Märkischer Kreis übersandt.

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