Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Bremen, auf der Bundesautobahn A 281, in FR BAB 1 um 41 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto ergab 91 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Anhörung

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