Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Marl, auf der BAB 52, bei km 22,725, FR Haltern die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 129 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Einseitensensor ES 3.0 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 49 km/h und führte zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandte Anhörung

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