Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Recklinghausen, auf der BAB 2, bei km 447,650, FR Oberhausen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 33 km/h bei zulässigen 60 km/h. Durch Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät wurden 93 km/h dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

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