Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 2, bei km 9,8, zw. Magdeburg und AD Werder, in FR AD Werder. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 48 km/h, bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor mit Beweisfoto 168 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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