Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Eppelborn, auf der A1, 100 m vor Ausfahrt Eppelborn, Rtg. Saarbrücken begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 60 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Festgestellt wurden mit Optischen Messverfahren mit Foto 120 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Saarland übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeitenanzeige

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