Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Oberhausen, auf der Konrad-Adenauer-Allee, FR Süden 29 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 89 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffiphot-S stationär, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Oberhausen übersandte Anhörung
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