Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Oberhausen, auf der Konrad-Adenauer-Allee, FR Süden 29 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 89 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffiphot-S stationär, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Oberhausen übersandte Anhörung

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“