Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Oberhausen, auf der Bundesautobahn A 42, RF KA-Li, bei km 17,810 die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage PoliScan Speed mit Film, Bild ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 28 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 128 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Oberhausen übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeitenanzeige

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