Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Delmenhorst, auf der Stromer Landstraße, Höhe Sandhauser Weg, Rtg. Bremen die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der mit Messgerät LEIVTEC XV3 und Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 75 km/h bei erlaubten 50 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Delmenhorst übersandte Anhörung

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