Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Haltern, Weseler Straße, ggü. Saabrückenstraße, FR stadteinwärts die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 11 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 61 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandte Verwarnungsgeldangebot von 40,00 € / Zeugenfragebogen

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