Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln, Innere Kanalstraße, Höhe Lentstraße, FR Zoobrücke die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 20 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät VDS M5 stat. RAD2 wurden 70 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln übersandte Zeugenfragebogen

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