Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Delmenhorst, Langenwischstraße 90, Rtg. Syker Str. wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 50 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 20 km/h. Beweismittel: Messung mit Speedophot RADAR.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Delmenhorst übersandt.

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