Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Güdingen, B 51 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 68 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 18 km/h. Beweismittel: Messung mit Poliscan FM1 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandt.

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