Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Reken, 67, Fahrtrichtung Dülmen mit 28 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 78 km/h. Beweismittel: Messprotokoll und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Vordruck Zeugenbefragung wurde von Bußgeldstelle Kreis Borken übersandt.

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