Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamm, Zollstraße, FR Norden, Höhe Wehranlage die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 10 km/h bei zulässigen 120 km/h. Mit einem Geschwindigkeitsmessgerät wurden 130 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamm übersandte Vordruck Anhörung

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