Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neunkirchen-Kohlhof, auf der A 8, i.H. Rastplatz Kohlhof, Rtg. Zweibrücken die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 55 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Das Einseitenmessverfahren mit ES3.0 ergab 155 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandte Vordruck Anhörung

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