Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 11.05.2016 wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Lohmar, auf der A 3, km 15,950, Richtungsfahrbahn Oberhausen um 23 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 143 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed , Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis
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