Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 15, Höhe km 9,0, FR AS Vetschau mit 33 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage Einseitensensor ES3.0 dokumentierte mit Beweisfoto 113 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörung

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