Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Höhe km 103,75 Fahrtrichtung Köln mit 42 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage –  TraffiStar S 350 dokumentierte mit Frontfoto 122 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann

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