Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 88690, Mühlhofen, Hauptstraße, L 201 mit 29 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage Enforcement Trailer dokumentierte mit Frontfoto 79 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

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