Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 20.05.2016 in Köln, auf der BAB 3, km 0.80, AS Königsforst/AK Köln-Ost, in Fahrtrichtung Oberhausen um 45 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 105 km/h. Beweismittel: Radarmessung  mit TraffiStar TS330, Stationär, Autobahn, Foto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln

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