Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 11, bei km 20,3, Höhe Brückenbauwerk, BW 8 Ü1, in FR Prenzlau mit 23 km/h, bei zulässigen 130 km/h gemessen. Festgestellt wurden 143 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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