Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 24.12.2015 in Köln , auf der BAB 3, RF Oberhausen, km 130,200 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 120 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, um 60 km/h festgestellt. Beweismittel:  Messgerät PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Köln übersandt.

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