Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 20.04.2016 auf der BAB 61, bei km 179,800, Gem. Grafschaft, FR Köln die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 100 km/h 140 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 40 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Brückenabstandsmessung und Frontfoto

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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