Rotlichtverstoß wurde in Herne, Holsterhauser Straße/Westring begangen. Beweismittel: Messung mit TraffiPhot III mit Foto.
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Herne übersandte Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit
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