Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Frankfurt am Main, Friedrich-Ebert-Anlage, stadtauswärts missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Lasergerät mit Foto dokumentiert. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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