Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Schenefeld, Altonaer Chaussee, i.H. Rathaus / Fußgängerüberweg  missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Messung mit Lasergerät mit Foto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Pinneberg übersandte Vordruck Anhörung

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