Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage in Schwanstetten, Hauptstraße, Leerstetten missachtet. Beweismittel: aufnehmende Beamte.

Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Fallbearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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