Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in er Gemeinde Nienhagen, B 3-995-3049, in FR Hannover um 19 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 119 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiPhot mit Smartcamera, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Celle

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