Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Oberhausen, auf der Dorstener Straße, Höhe Hallenbad um 11 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 25,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 61 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffiphot-S stationär

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Oberhausen übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeitenanzeige

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