Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 10, in Höhe km 90,5, in FR AD Potsdam um 12 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Verwarnungsgeld erhoben. Festgestellt wurden 72 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörung
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