Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der B 105, OD Mallentin, Abs. 80, bei km 0,475, i.R. Grevesmühlen um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 25,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg übersandte Anhörung.
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