Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Wetter, auf der BAB 1, bei km 352,100, RF Bremen um 16 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 96 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsidium Dortmund übersandte Formular Anhörung

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