Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 15, AS Cottbus Süd, bei km 33,8, Höhe Notrufsäule, in FR Bundesgrenze um 20 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Verwarnungsgeld von 30,00 € erhoben. Festgestellt wurden 100 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed. Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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