Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Beckum, auf der BAB 2, bei km 384,200, RF Dortmund um 47 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Verwarnungsgeld von 30,00 € erhoben. Festgestellt wurden 167 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3. BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsidium Dortmund

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