Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gem. Mainz, auf der A 60, Höhe km 15,1, in FR Bingen um 17 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 97 km/h. Beweismittel: Messgerät ES3.0.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Verwarnung

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